Hotel Haus am Weinberg
Verein für Jugendhilfe, Jugendbildung und Jugenderholung e.V.
Oberst-Barrett-Str. 1
D - 67487 St. Martin
Sitz: Mainz
Vertreten durch:
Franz Schatt (1. Vorsitzender)
Geschäftsführerin:
Edith Graumann
Kontakt:
Telefon: ++49 (0) 63 23 - 94 50
Telefax: ++49 (0) 63 23 - 8 11 11
E-Mail: info@hausamweinberg.de
Registereintrag:
eingetragen im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Registernummer: VR 3467
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 148930213
Aufsichtsbehörde:
Kreisverwaltung Landau
Quelle: erstellt mit dem Impressum-Generator eingetragener Verein (e. V.) von eRecht24.
Konzeption, Gestaltung und Programmierung:
meomix® GmbH
eMail: info@meomix.de
Internet: www.meomix.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast!
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10% ist bis drei Wochen vor Anreise kostenlos möglich.
An- und Abreise
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerübergabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis zu zahlen.
Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.
Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung=80%
bei der Halbpension=70%
bei der Vollpension= 60%
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
Das Hotel ist nach Treu und glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reisebüros gelten folgende Abbestellungs- undUmbestellungsfristen:
bis 42 Tage vor Ankunft = kostenfreie Abbestellung
bis 28 Tage vor Ankunft =
Zahlung von 50% des vereinbarten
Preises.
Wenn später als vier Wochen vor der
Ankunft abbestellt wird oder die
Teilnehmerzahl gemäß Vereinbarung
um mehr als 10% abnimmt, zahlt der
Besteller für die fehlende Anzahl der
Teilnehmer 80% des vereinbarten
Preises, soweit die betreffenden Zimmer nicht an andere Gäste
vermietet werden können. Soweit dem
Hotel darüber hinaus aufgrund der
Bestellung besondere Kosten
entstanden sind, sind diese in voller
Höhe vom Besteller zu ersetzen
Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld nicht gemindert.
Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Das Hotel haftet nicht für die Leistung der von ihm vermittelten Hotels.
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Hotel Haus am Weinberg
Oberst-Barrett-Str. 1
67487 St. Martin
Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast!
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10% ist bis drei Wochen vor Anreise kostenlos möglich.
An- und Abreise
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerübergabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis zu zahlen.
Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.
Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung=80%
bei der Halbpension=70%
bei der Vollpension= 60%
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
Das Hotel ist nach Treu und glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reisebüros gelten folgende Abbestellungs- undUmbestellungsfristen:
bis 42 Tage vor Ankunft = kostenfreie Abbestellung
bis 28 Tage vor Ankunft =
Zahlung von 50% des vereinbarten
Preises.
Wenn später als vier Wochen vor der
Ankunft abbestellt wird oder die
Teilnehmerzahl gemäß Vereinbarung
um mehr als 10% abnimmt, zahlt der
Besteller für die fehlende Anzahl der
Teilnehmer 80% des vereinbarten
Preises, soweit die betreffenden Zimmer nicht an andere Gäste
vermietet werden können. Soweit dem
Hotel darüber hinaus aufgrund der
Bestellung besondere Kosten
entstanden sind, sind diese in voller
Höhe vom Besteller zu ersetzen
Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld nicht gemindert.
Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Das Hotel haftet nicht für die Leistung der von ihm vermittelten Hotels.
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
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