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Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (STAND: OKTOBER2009)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietw eise Überlassung von Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen w ie Banketten,
Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sow ie für alle in diesemZusammenhang
für den Kunden erbrachten w eiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sow ie die Einladung
zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, w obei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen w ird, sow eit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anw endung, w enn dies vorher ausdrücklich
in Textformvereinbart w urde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind
die Vertragspartner. DemHotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textformzu bestätigen.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw . w ird vom Veranstalter ein gew erblicher
Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern demHotel eine entsprechende Erklärung
des Veranstalters vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, w enn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, w ird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, umdie Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines außergew öhnlich hohen Schadens hinzuw eisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, sow eit sie nicht
auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und w eitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
bzw . geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vomKunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverw ertungsgesellschaften.
Die vereinbarten Preise schließen die jew eilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jew eils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8% bzw . bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe
von 5% über demBasiszinssatz zu verlangen. DemHotel bleibt der Nachw eis eines höheren Schadens
vorbehalten.
4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart w erden.
5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erw eiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung imSinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der imVertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DESKUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des
Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedemFall die vereinbarte Raummiete aus demVertrag
sow ie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, w enn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Sofern zw ischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart w urde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, w enn er
nicht bis zumvereinbarten Termin sein Recht zumRücktritt gegenüber demHotel in Textformausübt.
3. Tritt der Kunde erst zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das
Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in
Rechnung zu stellen, bei jedemspäteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis
x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, w ird das preisw erteste 3-Gang-
Menü des jew eils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einemRücktritt
zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt
85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufw endungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der
Nachw eis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. RÜCKTRITT DESHOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart w urde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesemZeitraumseinerseits berechtigt, vomVertrag zurückzutreten,
w enn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zumRücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zumRücktritt vomVertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsw eise falls
- Höhere Gew alt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe vertragsw esentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zumZw eck der Veranstaltung, gebucht w erden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies demHerrschafts- bzw . Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zw eck bzw . der Anlass der Veranstaltung gesetzesw idrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer INr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtemRücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DERTEILNEHMERZAHL UND DERVERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
demHotel mitgeteilt w erden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% w ird vom Hotel bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abw eichungen w ird die ursprünglich vereinbarte
Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis umdie
von ihm nachzuw eisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufw endungen zu mindern.
3. ImFall einer Abw eichung nach oben w ird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abw eichungen der Teilnehmerzahl ummehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise
neu festzusetzen sow ie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar
ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das
Hotel diesen Abw eichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VONSPEISEN UNDGETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen w ird ein Beitrag zur Deckung
der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHEEINRICHTUNGEN UNDANSCHLÜSSE
1. Sow eit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es imNamen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verw endung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des
Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verw endung dieser Geräte auftretende Störungen
oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden,
sow eit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verw endung entstehenden Stromkosten
darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt,
kann eine Ausfallvergütung berechnet w erden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen w erden
nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert w erden,
sow eit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. VERLUST ODERBESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTERSACHEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw . im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verw ahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls
eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür einen behördlichen Nachw eis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachw eis
nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit
demHotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich
zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des
Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer
des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. DemKunden steht der Nachw eis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
X. HAFTUNG DESKUNDEN FÜRSCHÄDEN
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw . -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
selbst verursacht w erden.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unw irksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist imkaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand imInland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anw endung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
unw irksam oder nichtig sein, so w ird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
ImÜbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (STAND: OKTOBER2009)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietw eise Überlassung von Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen w ie Banketten,
Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sow ie für alle in diesemZusammenhang
für den Kunden erbrachten w eiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sow ie die Einladung
zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, w obei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen w ird, sow eit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anw endung, w enn dies vorher ausdrücklich
in Textformvereinbart w urde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind
die Vertragspartner. DemHotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textformzu bestätigen.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw . w ird vom Veranstalter ein gew erblicher
Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern demHotel eine entsprechende Erklärung
des Veranstalters vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, w enn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, w ird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, umdie Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines außergew öhnlich hohen Schadens hinzuw eisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, sow eit sie nicht
auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und w eitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
bzw . geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vomKunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverw ertungsgesellschaften.
Die vereinbarten Preise schließen die jew eilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jew eils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8% bzw . bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe
von 5% über demBasiszinssatz zu verlangen. DemHotel bleibt der Nachw eis eines höheren Schadens
vorbehalten.
4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart w erden.
5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erw eiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung imSinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der imVertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DESKUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des
Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedemFall die vereinbarte Raummiete aus demVertrag
sow ie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, w enn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Sofern zw ischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart w urde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, w enn er
nicht bis zumvereinbarten Termin sein Recht zumRücktritt gegenüber demHotel in Textformausübt.
3. Tritt der Kunde erst zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das
Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in
Rechnung zu stellen, bei jedemspäteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis
x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, w ird das preisw erteste 3-Gang-
Menü des jew eils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einemRücktritt
zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt
85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufw endungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der
Nachw eis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. RÜCKTRITT DESHOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart w urde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesemZeitraumseinerseits berechtigt, vomVertrag zurückzutreten,
w enn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zumRücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zumRücktritt vomVertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsw eise falls
- Höhere Gew alt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe vertragsw esentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zumZw eck der Veranstaltung, gebucht w erden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies demHerrschafts- bzw . Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zw eck bzw . der Anlass der Veranstaltung gesetzesw idrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer INr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtemRücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DERTEILNEHMERZAHL UND DERVERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
demHotel mitgeteilt w erden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% w ird vom Hotel bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abw eichungen w ird die ursprünglich vereinbarte
Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis umdie
von ihm nachzuw eisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufw endungen zu mindern.
3. ImFall einer Abw eichung nach oben w ird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abw eichungen der Teilnehmerzahl ummehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise
neu festzusetzen sow ie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar
ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das
Hotel diesen Abw eichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VONSPEISEN UNDGETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen w ird ein Beitrag zur Deckung
der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHEEINRICHTUNGEN UNDANSCHLÜSSE
1. Sow eit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es imNamen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verw endung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des
Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verw endung dieser Geräte auftretende Störungen
oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden,
sow eit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verw endung entstehenden Stromkosten
darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt,
kann eine Ausfallvergütung berechnet w erden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen w erden
nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert w erden,
sow eit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. VERLUST ODERBESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTERSACHEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw . im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verw ahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls
eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür einen behördlichen Nachw eis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachw eis
nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit
demHotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich
zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des
Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer
des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. DemKunden steht der Nachw eis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
X. HAFTUNG DESKUNDEN FÜRSCHÄDEN
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw . -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
selbst verursacht w erden.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unw irksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist imkaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand imInland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anw endung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
unw irksam oder nichtig sein, so w ird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
ImÜbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen  für das „MaraVilla Beauty SPA“- Wellnessbereich & Behandlungen

 

§ 1 Allgemeines

Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

Das „MaraVilla Beauty SPA“, behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Bei abweichenden Preisen innerhalb des Betriebes gelten die Preise im Internet. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis befristet bis zur im Internet, in Werbemaßnahmen oder mündlich genannten Frist. Erbrachte Dienstleistungen sind spätestens nach der Behandlung direkt in den Geschäftsräumen des „MaraVilla Beauty SPA“ zu begleichen, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

 

§ 2 Terminvereinbarungen

Eine Terminreservierung gilt als verbindlich, wenn durch den Kunden eine telefonische, per Email oder persönliche Buchung vorgenommen und diese durch das „MaraVilla Beauty SPA“ noch einmal mündlich, telefonisch, per Email oder auch schriftlich (z.B. per Terminkarte) bestätigt wurde.

Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.

 

§ 3 Terminverschiebungen/ -absagen

Terminverschiebungen/ -absagen können bis  72 Stunden (3 Tage) vorher kostenfrei erfolgen. Bei einer späteren Absage werden  100 % der im Vorfeld vereinbarten Behandlung berechnet. Bei Nichterscheinen ohne Absage oder einer Verspätung, sodass der Termin nicht mehr eingehalten werden kann, verfällt der Gutschein bzw. kann keine Rückerstattung mehr erfolgen.

In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen, sollte die Absage/der Rücktritt rechtzeitig vorab fernmündlich (keine SMS) erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Für den Ausfall eines vereinbarten Termins können ohne vorherige fristgerechte Absage so kurzfristig keine anderen Termine vereinbart werden. Die eigens für den Kunden reservierte Zeit steht somit als Ausfallzeit und für den damit entstandenen finanziellen Ausfall kommt der Verursacher auf.

 

§ 4 Gutscheinversand

Der Versand von Gutscheinen erfolgt prinzipiell nach Zahlungseingang. Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kaufvertrag für den Gutschein wird ab Zustellung an den Kunden wirksam. Das „MaraVilla Beauty SPA“ übernimmt keine Haftung, z.B. für zu spät zugestellte Gutscheine und damit verbundene Schäden. Ein Gutscheinversand erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kosten für Versand und Bearbeitung betragen € 2,50. Eine Abholung in den Geschäftsräumen ist ebenfalls möglich. Der Gutschein muss per Vorauskasse bezahlt werden. Alle Preise sind in EURO ausgewiesen, inklusive der geltenden Mehrwerststeuer (zurzeit 19 % MwSt.).

 

§ 5 Gutscheineinlösung

Zum Einlösen des Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, muss dieser unter Berücksichtigung der unter § 2 genannten Fristen vom Kunden innerhalb der Geschäftszeiten abgesagt werden. Erfolgt die Terminabsage nicht innerhalb der unter § 2 genannten Fristen, behält sich „MaraVilla Beauty SPA“ das Recht vor, die in § 2 genannten Stornogebühren vom Gutscheinwert abzuziehen. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit! Der Gutscheinwert kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden.

 

§ 6 Datenschutz

An uns übermittelte Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail Adresse (personenbezogene Daten) verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Bestellung. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Außerdem werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt.

 

§ 7 Haftungsausschluss - Behandlungen

Eine vor der jeweiligen Behandlung durchgeführte Beratung/Information ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Ansprüche bzw. evtl. Schadenersatzansprüche aus der Beratung/Information sind ausgeschlossen. Das „MaraVilla Beauty SPA“ übernimmt keine Verantwortung für das Ergebnis der Beratung/Information.

Sollten durch das „MaraVilla Beauty SPA“ verwendete Artikel, Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamiert der Kunde sichtbare Fehler sofort, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen. Wenn es notwendig sein sollte, erhält der Kunde eine kostenlose Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde zu Rücktritt oder Minderung nur berechtigt, sofern ihm bereits in der vorab geführten Beratung Eigenschaften oder anderweitige Resultate zugesichert wurden.

Für evtl. Fehler bei Produktbeschreibungen, Druckfehlern oder technischen Änderungen aller Waren, Produkte und Materialien kann darüber hinaus keine Haftung übernommen werden. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist eine Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die Behandlung / Massage dient der Entspannung, Lockerung und Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Körpers. Wenn der Körper nicht daran gewöhnt ist, kann es unter Umständen zu negativen Reaktionen kommen, wie z. B. leichter Muskelkater. Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschweigt, sind wir von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für uns nicht erkennbar war. Bekannte Beschwerden wie Allergien, Medikamente, Krankheiten, wie z.B. Diabetes, druckempfindliche Haut, Schwangerschaft usw. muss vor der Behandlung den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des „MaraVilla Beauty SPA“ mitgeteilt werden. Das „MaraVilla Beauty SPA“ haftet darüber hinaus nur für Schäden, die von ihm selbst oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

 

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Ort des Geschäftssitzes -  Sinzig - Deutschland. Es gilt deutsches Recht.

10. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

Datenschutz

Verbraucherinformationen

Kontakt

Maravilla
Hauptstraße 158
53489 Sinzig-Bad Bodendorf
Deutschland

+49 2642 400-00
info@maravilla-spa.de
http://www.maravilla-spa.de
http://de-de.facebook.com/pages/MaraVilla-Beauty-Spa-Hotel-Restaurant/154919307884676

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (STAND: OKTOBER2009)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietw eise Überlassung von Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen w ie Banketten,
Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sow ie für alle in diesemZusammenhang
für den Kunden erbrachten w eiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sow ie die Einladung
zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, w obei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen w ird, sow eit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anw endung, w enn dies vorher ausdrücklich
in Textformvereinbart w urde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind
die Vertragspartner. DemHotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textformzu bestätigen.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw . w ird vom Veranstalter ein gew erblicher
Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern demHotel eine entsprechende Erklärung
des Veranstalters vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, w enn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, w ird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, umdie Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines außergew öhnlich hohen Schadens hinzuw eisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, sow eit sie nicht
auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und w eitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
bzw . geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vomKunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverw ertungsgesellschaften.
Die vereinbarten Preise schließen die jew eilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jew eils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8% bzw . bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe
von 5% über demBasiszinssatz zu verlangen. DemHotel bleibt der Nachw eis eines höheren Schadens
vorbehalten.
4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart w erden.
5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erw eiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung imSinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der imVertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DESKUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des
Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedemFall die vereinbarte Raummiete aus demVertrag
sow ie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, w enn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Sofern zw ischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart w urde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, w enn er
nicht bis zumvereinbarten Termin sein Recht zumRücktritt gegenüber demHotel in Textformausübt.
3. Tritt der Kunde erst zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das
Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in
Rechnung zu stellen, bei jedemspäteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis
x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, w ird das preisw erteste 3-Gang-
Menü des jew eils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einemRücktritt
zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt
85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufw endungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der
Nachw eis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. RÜCKTRITT DESHOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart w urde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesemZeitraumseinerseits berechtigt, vomVertrag zurückzutreten,
w enn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zumRücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zumRücktritt vomVertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsw eise falls
- Höhere Gew alt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe vertragsw esentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zumZw eck der Veranstaltung, gebucht w erden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies demHerrschafts- bzw . Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zw eck bzw . der Anlass der Veranstaltung gesetzesw idrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer INr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtemRücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DERTEILNEHMERZAHL UND DERVERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
demHotel mitgeteilt w erden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% w ird vom Hotel bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abw eichungen w ird die ursprünglich vereinbarte
Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis umdie
von ihm nachzuw eisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufw endungen zu mindern.
3. ImFall einer Abw eichung nach oben w ird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abw eichungen der Teilnehmerzahl ummehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise
neu festzusetzen sow ie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar
ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das
Hotel diesen Abw eichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VONSPEISEN UNDGETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen w ird ein Beitrag zur Deckung
der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHEEINRICHTUNGEN UNDANSCHLÜSSE
1. Sow eit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es imNamen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verw endung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des
Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verw endung dieser Geräte auftretende Störungen
oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden,
sow eit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verw endung entstehenden Stromkosten
darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt,
kann eine Ausfallvergütung berechnet w erden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen w erden
nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert w erden,
sow eit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. VERLUST ODERBESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTERSACHEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw . im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verw ahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls
eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür einen behördlichen Nachw eis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachw eis
nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit
demHotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich
zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des
Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer
des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. DemKunden steht der Nachw eis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
X. HAFTUNG DESKUNDEN FÜRSCHÄDEN
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw . -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
selbst verursacht w erden.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unw irksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist imkaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand imInland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anw endung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
unw irksam oder nichtig sein, so w ird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
ImÜbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (STAND: OKTOBER2009)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietw eise Überlassung von Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen w ie Banketten,
Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sow ie für alle in diesemZusammenhang
für den Kunden erbrachten w eiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sow ie die Einladung
zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, w obei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen w ird, sow eit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anw endung, w enn dies vorher ausdrücklich
in Textformvereinbart w urde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind
die Vertragspartner. DemHotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textformzu bestätigen.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw . w ird vom Veranstalter ein gew erblicher
Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern demHotel eine entsprechende Erklärung
des Veranstalters vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, w enn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, w ird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, umdie Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines außergew öhnlich hohen Schadens hinzuw eisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, sow eit sie nicht
auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und w eitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
bzw . geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vomKunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverw ertungsgesellschaften.
Die vereinbarten Preise schließen die jew eilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jew eils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8% bzw . bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe
von 5% über demBasiszinssatz zu verlangen. DemHotel bleibt der Nachw eis eines höheren Schadens
vorbehalten.
4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart w erden.
5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erw eiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung imSinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der imVertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DESKUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des
Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedemFall die vereinbarte Raummiete aus demVertrag
sow ie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, w enn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Sofern zw ischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart w urde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, w enn er
nicht bis zumvereinbarten Termin sein Recht zumRücktritt gegenüber demHotel in Textformausübt.
3. Tritt der Kunde erst zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das
Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in
Rechnung zu stellen, bei jedemspäteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis
x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, w ird das preisw erteste 3-Gang-
Menü des jew eils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einemRücktritt
zw ischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt
85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufw endungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der
Nachw eis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. RÜCKTRITT DESHOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart w urde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesemZeitraumseinerseits berechtigt, vomVertrag zurückzutreten,
w enn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zumRücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zumRücktritt vomVertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsw eise falls
- Höhere Gew alt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe vertragsw esentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zumZw eck der Veranstaltung, gebucht w erden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies demHerrschafts- bzw . Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zw eck bzw . der Anlass der Veranstaltung gesetzesw idrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer INr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtemRücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DERTEILNEHMERZAHL UND DERVERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
demHotel mitgeteilt w erden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% w ird vom Hotel bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abw eichungen w ird die ursprünglich vereinbarte
Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis umdie
von ihm nachzuw eisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufw endungen zu mindern.
3. ImFall einer Abw eichung nach oben w ird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abw eichungen der Teilnehmerzahl ummehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise
neu festzusetzen sow ie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar
ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das
Hotel diesen Abw eichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VONSPEISEN UNDGETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen w ird ein Beitrag zur Deckung
der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHEEINRICHTUNGEN UNDANSCHLÜSSE
1. Sow eit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es imNamen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verw endung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des
Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verw endung dieser Geräte auftretende Störungen
oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden,
sow eit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verw endung entstehenden Stromkosten
darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt,
kann eine Ausfallvergütung berechnet w erden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen w erden
nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert w erden,
sow eit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. VERLUST ODERBESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTERSACHEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw . im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verw ahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls
eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür einen behördlichen Nachw eis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachw eis
nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit
demHotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich
zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des
Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer
des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. DemKunden steht der Nachw eis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
X. HAFTUNG DESKUNDEN FÜRSCHÄDEN
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw . -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
selbst verursacht w erden.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unw irksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist imkaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand imInland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anw endung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
unw irksam oder nichtig sein, so w ird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
ImÜbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen  für das „MaraVilla Beauty SPA“- Wellnessbereich & Behandlungen

 

§ 1 Allgemeines

Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

Das „MaraVilla Beauty SPA“, behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Bei abweichenden Preisen innerhalb des Betriebes gelten die Preise im Internet. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis befristet bis zur im Internet, in Werbemaßnahmen oder mündlich genannten Frist. Erbrachte Dienstleistungen sind spätestens nach der Behandlung direkt in den Geschäftsräumen des „MaraVilla Beauty SPA“ zu begleichen, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

 

§ 2 Terminvereinbarungen

Eine Terminreservierung gilt als verbindlich, wenn durch den Kunden eine telefonische, per Email oder persönliche Buchung vorgenommen und diese durch das „MaraVilla Beauty SPA“ noch einmal mündlich, telefonisch, per Email oder auch schriftlich (z.B. per Terminkarte) bestätigt wurde.

Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.

 

§ 3 Terminverschiebungen/ -absagen

Terminverschiebungen/ -absagen können bis  72 Stunden (3 Tage) vorher kostenfrei erfolgen. Bei einer späteren Absage werden  100 % der im Vorfeld vereinbarten Behandlung berechnet. Bei Nichterscheinen ohne Absage oder einer Verspätung, sodass der Termin nicht mehr eingehalten werden kann, verfällt der Gutschein bzw. kann keine Rückerstattung mehr erfolgen.

In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen, sollte die Absage/der Rücktritt rechtzeitig vorab fernmündlich (keine SMS) erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Für den Ausfall eines vereinbarten Termins können ohne vorherige fristgerechte Absage so kurzfristig keine anderen Termine vereinbart werden. Die eigens für den Kunden reservierte Zeit steht somit als Ausfallzeit und für den damit entstandenen finanziellen Ausfall kommt der Verursacher auf.

 

§ 4 Gutscheinversand

Der Versand von Gutscheinen erfolgt prinzipiell nach Zahlungseingang. Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kaufvertrag für den Gutschein wird ab Zustellung an den Kunden wirksam. Das „MaraVilla Beauty SPA“ übernimmt keine Haftung, z.B. für zu spät zugestellte Gutscheine und damit verbundene Schäden. Ein Gutscheinversand erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kosten für Versand und Bearbeitung betragen € 2,50. Eine Abholung in den Geschäftsräumen ist ebenfalls möglich. Der Gutschein muss per Vorauskasse bezahlt werden. Alle Preise sind in EURO ausgewiesen, inklusive der geltenden Mehrwerststeuer (zurzeit 19 % MwSt.).

 

§ 5 Gutscheineinlösung

Zum Einlösen des Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, muss dieser unter Berücksichtigung der unter § 2 genannten Fristen vom Kunden innerhalb der Geschäftszeiten abgesagt werden. Erfolgt die Terminabsage nicht innerhalb der unter § 2 genannten Fristen, behält sich „MaraVilla Beauty SPA“ das Recht vor, die in § 2 genannten Stornogebühren vom Gutscheinwert abzuziehen. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit! Der Gutscheinwert kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden.

 

§ 6 Datenschutz

An uns übermittelte Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail Adresse (personenbezogene Daten) verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Bestellung. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Außerdem werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt.

 

§ 7 Haftungsausschluss - Behandlungen

Eine vor der jeweiligen Behandlung durchgeführte Beratung/Information ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Ansprüche bzw. evtl. Schadenersatzansprüche aus der Beratung/Information sind ausgeschlossen. Das „MaraVilla Beauty SPA“ übernimmt keine Verantwortung für das Ergebnis der Beratung/Information.

Sollten durch das „MaraVilla Beauty SPA“ verwendete Artikel, Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamiert der Kunde sichtbare Fehler sofort, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen. Wenn es notwendig sein sollte, erhält der Kunde eine kostenlose Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde zu Rücktritt oder Minderung nur berechtigt, sofern ihm bereits in der vorab geführten Beratung Eigenschaften oder anderweitige Resultate zugesichert wurden.

Für evtl. Fehler bei Produktbeschreibungen, Druckfehlern oder technischen Änderungen aller Waren, Produkte und Materialien kann darüber hinaus keine Haftung übernommen werden. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist eine Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die Behandlung / Massage dient der Entspannung, Lockerung und Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Körpers. Wenn der Körper nicht daran gewöhnt ist, kann es unter Umständen zu negativen Reaktionen kommen, wie z. B. leichter Muskelkater. Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschweigt, sind wir von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für uns nicht erkennbar war. Bekannte Beschwerden wie Allergien, Medikamente, Krankheiten, wie z.B. Diabetes, druckempfindliche Haut, Schwangerschaft usw. muss vor der Behandlung den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des „MaraVilla Beauty SPA“ mitgeteilt werden. Das „MaraVilla Beauty SPA“ haftet darüber hinaus nur für Schäden, die von ihm selbst oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

 

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Ort des Geschäftssitzes -  Sinzig - Deutschland. Es gilt deutsches Recht.

10. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

Datenschutz

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