Germania Hotel . Restaurant
Fesenmayr GmbH
Am Steinenbach 9
A-6900 Bregenz
Tel.: +43 5574 427 66 - 0
Fax: +43 5574 427 66 - 4
Mail: office@hotel-germania.at
Web: www.hotel-germania.at
UID-Nr.: ATU 69696304
FN-Nr.: FN 435861y
Bankverbindung:
IBAN: AT 02 20601 00000058982
BIC: SPBRAT 2B
Fesenmayr GmbH
Germania Hotel.Restaurant, Am Steinenbach 9, A-6900 Bregenz
§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dem gegenständlichen Beherbergungsvertrag liegen die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) zugrunde. Soweit die nachstehenden Sondervereinbarungen mit den ÖHVB konkurrieren, gehen die AGB des Hotel Germania den ÖHVB vor.
§ 2 Vertragspartner
1) Der Beherberungsbetrieb: FA Johann Fesenmayr e.U. - Hotel Germania -
Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz
im Folgenden „Beherberger“ oder „Beherbergungsbetrieb“ genannt.
2) Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
§ 3 Vertragsabschluss
1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
2) Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt werden.
§ 4 An- und Abreise
1) Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check In Time) nicht vor 14 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out Time) muss bis 11 Uhr des Abreisetages erfolgen.
2) Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11 Uhr soll der Gast der Rezeption dies mitteilen, sofern das Hotel dem zustimmt, werden bei Abreise bis 14:00 Uhr € 25,00, nach 14:00 Uhr der volle Zimmerpreis verrechnet.
3) Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4) Bei garantierten Reservierungen durch Vorauszahlung, Voucher oder Angabe der Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens gilt dies nicht.
§ 5 Anzahlung
1) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
2) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
§ 6 Leistungen und Preise
1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Abgaben in der Reservierungs-bestätigung.
2) Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
3) Die ausgezeichneten Katalog bzw. Listenpreise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (Mwst.).
§ 7 Zahlung
1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
2) Fremdwährungen werden vom Beherberger zum Hotel-Wechselkurs in Zahlung genommen.
3) Der im Rahmen der Reservierung vereinbarte Preis kann bei Anreise verlangt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4) Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen behält sich das Hotel Germania vor, eine Zwischenrechnung zu stellen.
5) Soweit nicht ohnehin Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle Forderungen des Hotels bei der Abreise des Gastes fällig und sind im Hotel zu erfüllen.
6) Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt daher der Sitz des Hotels auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert und/oder aufgrund besonderer Rechnungs-stellung und Vereinbarung erst später fällig wird.
7) Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Bons, Vouchers usw. anzunehmen.
§ 8 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornierung)
1) Eine Stornierung ist am Vortag der Anreise bis 18:00 Uhr kostenlos möglich. Nach Ablauf dieser Frist bzw. Nichtanreise wird die erste Nacht inklusive Frühstück in Rechnung gestellt.
2) Dies gilt jedoch nicht zu Zeiten der Bregenzer Festspiele, Messen oder sonstigen Großveranstaltungen. In diesem Fall ist eine kostenlose Stornierung nur bis zum 30. Tag vor dem Anreisetag möglich. Bei Stornierung nach dem
30. Tag vor Anreise bzw. Nichtanreise berechnet das Hotel Germania den vollständigen Arrangementbetrag für den gesamten gebuchten Zeitraum.
3) Etwaige Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§ 9 Haftung
1) Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften gegenüber dem Hotel Germania in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte und verschuldete Schäden.
2) Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
3) Der Beherberger haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des ABGB.
4) Die Haftung des Beherbergers ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.
5) Der Beherberger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.
6) Haftung für eingebrachte Gegenstände. Darüber hinaus haftet der Beherberger als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.100,-, sofern er nicht beweist, dass der Schaden weder durch ihn oder einen seiner Dienstnehmer verschuldet noch durch fremde, im Haus aus- und eingehende Personen verursacht wurde.
7) Unter diesen Umständen haftet der Beherberger für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von Euro 550,-, es sei denn, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit in Verwahrung genommen hat oder dass der Schaden von ihm selbst oder seinen Dienstnehmern verschuldet wurde und er daher unbeschränkt haftet.
8) Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Betriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
9) Vereinbarungen, durch welche die Haftung unter das in den obigen Absätzen genannte Maß herabgesetzt werden soll, sind unwirksam.
10) Sachen gelten dann als eingebracht, wenn sie von einer im Dienst des Beherbergungsbetriebes stehenden Person übernommen oder an einen von dieser zugewiesenen, hiefür bestimmten Platz gebracht werden.
(Insbesondere §§ 970 ff. ABGB.)
§ 10 Allgemeine Hinweise
1) Tiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.
In den Restauranträumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
2) Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadensersatzansprüche aus fehlender Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
3) Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung bis zu 6 Monaten. Nach diesem Zeitraum werden diese Gegenstände verwertet.
§ 11 Allgemein
1) Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck - und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2) Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind.
3) Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.
4) Für unsere betriebsinternen Zwecke haben wir ihr Einverständnis vorausgesetzt und ihre Daten auf unserer EDV gespeichert.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Dem gegenständlichen Beherbergungsvertrag liegt österreichisches Recht zu Grunde. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
§ 13 Besondere Hinweise für Gruppenreservierungen
1) Die Mindestzimmeranzahl einer Gruppe beträgt 10 Zimmer.
2) Pro 20 zahlenden Gästen wird eine Person im Einzelzimmer nicht in Rechnung gestellt, ab 42 Personen gewährt das Hotel einen weiteren Freiplatz im Doppelzimmer.
3) Vorbehaltlich individueller schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich alle Preise pro Nacht, pro Person inklusive Frühstück, Mehrwertsteuer, Service und Gästetaxe.
4) Bei Gruppenreservierungen gilt eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises als vereinbart. Die Rechnungslegung, inklusive der Options-zimmer, erfolgt nach aktuellem Buchungsstand 60 Tage vor Anreise.
Die Anzahlung muss bis spätestens 45 Tage vor Anreise auf dem Hotelkonto eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist hat das Hotel das Recht,
die Aufnahme der Gäste abzulehnen. Der Restbetrag wird nach Abreise in Rechnung gestellt uns ist sofort fällig. Ausgenommen während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen.
5) Bei Gruppenreservierungen während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen gilt eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises als vereinbart. Die Rechnungslegung, inklusive der Options-zimmer, erfolgt nach aktuellem Buchungsstand 100 Tage vor Anreise. Die Anzahlung muss bis spätestens 90 Tage vor Anreise auf dem Hotelkonto eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist hat das Hotel das Recht,
die Aufnahme der Gäste abzulehnen. Der Restbetrag wird nach Abreise in Rechnung gestellt uns ist sofort fällig.
6) Eine Stornierung der Reisegruppe ist bis 45 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Stornierungen von einzelnen Zimmern oder der gesamten Gruppe, werden bis 14 Tage vor Anreise mit 50% des Kontingents in Rechnung gestellt. 10% des gesamten Kontingents können bis 4 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Ab 3 Tagen vor Anreise bis zum Anreisetag werden 100% des gesamten Kontingents respektive der gesamte Arrangementbetrag in Rechnung gestellt! Etwaige Stornierungen und Reservierungsänderungen müssen schriftlich erfolgen. Ausgenommen während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen.
7) Eine Stornierung der Reisegruppe während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen ist bis 90 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Stornierungen von einzelnen Zimmern oder der gesamten Gruppe, werden bis 30 Tage vor Anreise mit 50% des Kontingents in Rechnung gestellt. 10% des gesamten Zimmerkontingents können bis 4 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Ab 3 Tagen vor Anreise bis zum Anreisetag werden 100% des gesamten Kontingents respektive der gesamte Arrangementbetrag in Rechnung gestellt! Etwaige Stornierungen und Reservierungsänderungen müssen schriftlich erfolgen.
8) Eine definitive Namensliste der Gruppenteilnehmer muss dem Hotel spätestens 7 Tage vor Ankunft vorliegen. Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel.
Germania Hotel.Restaurant
Am Steinenbach 9
6900 Bregenz
Österreich
Fesenmayr GmbH
Germania Hotel.Restaurant, Am Steinenbach 9, A-6900 Bregenz
§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dem gegenständlichen Beherbergungsvertrag liegen die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) zugrunde. Soweit die nachstehenden Sondervereinbarungen mit den ÖHVB konkurrieren, gehen die AGB des Hotel Germania den ÖHVB vor.
§ 2 Vertragspartner
1) Der Beherberungsbetrieb: FA Johann Fesenmayr e.U. - Hotel Germania -
Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz
im Folgenden „Beherberger“ oder „Beherbergungsbetrieb“ genannt.
2) Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
§ 3 Vertragsabschluss
1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
2) Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt werden.
§ 4 An- und Abreise
1) Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check In Time) nicht vor 14 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out Time) muss bis 11 Uhr des Abreisetages erfolgen.
2) Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11 Uhr soll der Gast der Rezeption dies mitteilen, sofern das Hotel dem zustimmt, werden bei Abreise bis 14:00 Uhr € 25,00, nach 14:00 Uhr der volle Zimmerpreis verrechnet.
3) Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4) Bei garantierten Reservierungen durch Vorauszahlung, Voucher oder Angabe der Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens gilt dies nicht.
§ 5 Anzahlung
1) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
2) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
§ 6 Leistungen und Preise
1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Abgaben in der Reservierungs-bestätigung.
2) Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
3) Die ausgezeichneten Katalog bzw. Listenpreise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (Mwst.).
§ 7 Zahlung
1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
2) Fremdwährungen werden vom Beherberger zum Hotel-Wechselkurs in Zahlung genommen.
3) Der im Rahmen der Reservierung vereinbarte Preis kann bei Anreise verlangt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4) Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen behält sich das Hotel Germania vor, eine Zwischenrechnung zu stellen.
5) Soweit nicht ohnehin Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle Forderungen des Hotels bei der Abreise des Gastes fällig und sind im Hotel zu erfüllen.
6) Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt daher der Sitz des Hotels auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert und/oder aufgrund besonderer Rechnungs-stellung und Vereinbarung erst später fällig wird.
7) Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Bons, Vouchers usw. anzunehmen.
§ 8 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornierung)
1) Eine Stornierung ist am Vortag der Anreise bis 18:00 Uhr kostenlos möglich. Nach Ablauf dieser Frist bzw. Nichtanreise wird die erste Nacht inklusive Frühstück in Rechnung gestellt.
2) Dies gilt jedoch nicht zu Zeiten der Bregenzer Festspiele, Messen oder sonstigen Großveranstaltungen. In diesem Fall ist eine kostenlose Stornierung nur bis zum 30. Tag vor dem Anreisetag möglich. Bei Stornierung nach dem
30. Tag vor Anreise bzw. Nichtanreise berechnet das Hotel Germania den vollständigen Arrangementbetrag für den gesamten gebuchten Zeitraum.
3) Etwaige Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§ 9 Haftung
1) Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften gegenüber dem Hotel Germania in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte und verschuldete Schäden.
2) Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
3) Der Beherberger haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des ABGB.
4) Die Haftung des Beherbergers ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.
5) Der Beherberger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.
6) Haftung für eingebrachte Gegenstände. Darüber hinaus haftet der Beherberger als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.100,-, sofern er nicht beweist, dass der Schaden weder durch ihn oder einen seiner Dienstnehmer verschuldet noch durch fremde, im Haus aus- und eingehende Personen verursacht wurde.
7) Unter diesen Umständen haftet der Beherberger für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von Euro 550,-, es sei denn, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit in Verwahrung genommen hat oder dass der Schaden von ihm selbst oder seinen Dienstnehmern verschuldet wurde und er daher unbeschränkt haftet.
8) Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Betriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
9) Vereinbarungen, durch welche die Haftung unter das in den obigen Absätzen genannte Maß herabgesetzt werden soll, sind unwirksam.
10) Sachen gelten dann als eingebracht, wenn sie von einer im Dienst des Beherbergungsbetriebes stehenden Person übernommen oder an einen von dieser zugewiesenen, hiefür bestimmten Platz gebracht werden.
(Insbesondere §§ 970 ff. ABGB.)
§ 10 Allgemeine Hinweise
1) Tiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.
In den Restauranträumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
2) Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadensersatzansprüche aus fehlender Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
3) Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung bis zu 6 Monaten. Nach diesem Zeitraum werden diese Gegenstände verwertet.
§ 11 Allgemein
1) Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck - und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2) Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind.
3) Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.
4) Für unsere betriebsinternen Zwecke haben wir ihr Einverständnis vorausgesetzt und ihre Daten auf unserer EDV gespeichert.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Dem gegenständlichen Beherbergungsvertrag liegt österreichisches Recht zu Grunde. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
§ 13 Besondere Hinweise für Gruppenreservierungen
1) Die Mindestzimmeranzahl einer Gruppe beträgt 10 Zimmer.
2) Pro 20 zahlenden Gästen wird eine Person im Einzelzimmer nicht in Rechnung gestellt, ab 42 Personen gewährt das Hotel einen weiteren Freiplatz im Doppelzimmer.
3) Vorbehaltlich individueller schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich alle Preise pro Nacht, pro Person inklusive Frühstück, Mehrwertsteuer, Service und Gästetaxe.
4) Bei Gruppenreservierungen gilt eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises als vereinbart. Die Rechnungslegung, inklusive der Options-zimmer, erfolgt nach aktuellem Buchungsstand 60 Tage vor Anreise.
Die Anzahlung muss bis spätestens 45 Tage vor Anreise auf dem Hotelkonto eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist hat das Hotel das Recht,
die Aufnahme der Gäste abzulehnen. Der Restbetrag wird nach Abreise in Rechnung gestellt uns ist sofort fällig. Ausgenommen während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen.
5) Bei Gruppenreservierungen während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen gilt eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises als vereinbart. Die Rechnungslegung, inklusive der Options-zimmer, erfolgt nach aktuellem Buchungsstand 100 Tage vor Anreise. Die Anzahlung muss bis spätestens 90 Tage vor Anreise auf dem Hotelkonto eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist hat das Hotel das Recht,
die Aufnahme der Gäste abzulehnen. Der Restbetrag wird nach Abreise in Rechnung gestellt uns ist sofort fällig.
6) Eine Stornierung der Reisegruppe ist bis 45 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Stornierungen von einzelnen Zimmern oder der gesamten Gruppe, werden bis 14 Tage vor Anreise mit 50% des Kontingents in Rechnung gestellt. 10% des gesamten Kontingents können bis 4 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Ab 3 Tagen vor Anreise bis zum Anreisetag werden 100% des gesamten Kontingents respektive der gesamte Arrangementbetrag in Rechnung gestellt! Etwaige Stornierungen und Reservierungsänderungen müssen schriftlich erfolgen. Ausgenommen während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen.
7) Eine Stornierung der Reisegruppe während der Festspielzeit, bei Messen und anderen Großveranstaltungen ist bis 90 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Stornierungen von einzelnen Zimmern oder der gesamten Gruppe, werden bis 30 Tage vor Anreise mit 50% des Kontingents in Rechnung gestellt. 10% des gesamten Zimmerkontingents können bis 4 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Ab 3 Tagen vor Anreise bis zum Anreisetag werden 100% des gesamten Kontingents respektive der gesamte Arrangementbetrag in Rechnung gestellt! Etwaige Stornierungen und Reservierungsänderungen müssen schriftlich erfolgen.
8) Eine definitive Namensliste der Gruppenteilnehmer muss dem Hotel spätestens 7 Tage vor Ankunft vorliegen. Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel.
Ihre Sitzung ist abgelaufen - die Anfrage kann leider nicht weiter verarbeitet werden. Ihre Buchungsanfrage wird neugestartet.